Die Kosten für die Durchsetzung eines Informationszugangs- oder Auskunftsanspruchs sind verhältnismäßig gering. Die Gerichte nehmen regelmäßig einen niedrigen Streitwert an.
Die Gerichtskosten betragen meist 438 EUR für die erste Instanz beim Verwaltungsgericht.
Für die Anwaltskosten bieten wir nach einer Besprechung Ihres Falls und der Erfolgsaussichten regelmäßig eine Pauschale an, in der sowohl die Beratung, die Erstellung der Schriftsätze als auch die Wahrnehmung eines oder mehrerer Verhandlungstermine vor Gericht enthalten ist.
Wenn wir den Fall gemeinsam gewinnen, erhalten Sie einen Teil Ihrer Kosten von der auskunftsverpflichteten Behörde erstattet. Wenn wir den Fall verlieren, müssen Sie die Kosten der Gegenseite im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang tragen. Wir teilen Ihnen vor Einleitung der ersten Schritte genau mit, mit welchen Kostenrisiken Sie im schlimmsten Fall rechnen müssen.
In Fällen, die grundsätzliche Bedeutung haben, bieten mittlerweile verschiedene NGO’s wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Open Knowledge Foundation oder andere Organisationen finanzielle Unterstützung an. Zögern Sie nicht, uns darauf anzusprechen.
Ihre Ansprüche auf Auskunft und Informationszugang
IFG, UIG & VIG
Ansprüche aus den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG, UIG und VIG)
LPrG & Art. 5 GG
Ansprüche aus den Pressegesetzen der Länder und Art. 5 GG
BArchG
Ansprüche auf Zugang aus dem Bundesarchivgesetz (BArchG)