Raphael Thomas ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Raphael gründete die Aktentaucherin im Jahr 2010, um Informationsansprüche insbesondere für Journalisten und NGO’s wirksam durchzusetzen. Motivation war für ihn dabei auch seine langjährige eigene Tätigkeit als Redakteur fürs öffentlich-rechtliche Fernsehen, in deren Rahmen er selbst immer wieder in Archiven von Stiftungen und Ministerien zu geheimgehaltenen Vorgängen recherchierte.
Das Selbstverständnis, mit dem Bundesministerien und Kanzleramt Akten aus vergangenen Jahrzehnten auch nach Ablauf sämtlicher Schutzfristen nicht für Forschung, Medien und Allgemeinheit freigeben, entsetzte ihn damals und heute. Der Aufwand, der betrieben wird, um geschichtliche wie aktuelle Vorgänge vor der Allgemeinheit zu verbergen, erstaunt ihn immer wieder.
Im Jahr 2017 gelang es ihm, beim Bundesverfassungsgericht für den Bereich Aktenzugangsrecht im Auftrag unserer Mandantin Dr. Gabriele Weber eine für diesen Bereich wegweisende Entscheidung (1 BvR 1978/13) zu erwirken.
Zuletzt erstritt er zusammen mit dem Team der Aktentaucherin für die Plattform Frag den Staat vor dem Bundesgerichtshof eine weitere wegweisende Entscheidung zum Verhältnis Urheberrecht und Informationsfreiheit (I ZR 84/21) gegen das der Bundesregierung unterstellte Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens.