21. Mai 2021
Angriff auf Rundfunkfreiheit: FDP und CDU Flensburg wollen freiem Radio Gelder streichen
Radio Fratz aus Flensburg ist bedroht, weil FDP und CDU sich in die redaktionellen Entscheidungen des freien Senders einmischen wollen. Ein Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit, wie unser Gutachten zeigt.
Radio Fratz ist ein freier Radiosender aus Flensburg, der 2014 gegründet wurde und 2019 den Sendebetrieb aufgenommen hat. Es gehört zu den Bürger:innenmedien, die als „dritte Säule“ des Rundfunksystems den öffentlich-rechtlichen und den privat-kommerziellen Rundfunk ergänzen und so zur Medienvielfalt beitragen.
FDP und CDU attackieren Rundfunkfreiheit
Diese Medienvielfalt ist in Flensburg jedoch bedroht, weil die Ratsfraktionen von FDP und CDU dem Sender die Gelder kürzen wollen. Auslöser ist die Berichterstattung des Radios über die Besetzung des Flensburger “Bahnhofswaldes”, die sich gegen einen Hotelneubau richtete. Die FDP, die sich vor einigen Jahren durch Steuererleichterungen den Ruf der Hotel-Partei einhandelte, sieht die Berichterstattung als “einseitig” an und beantragt im Kulturausschuss der Stadt Flensburg, dem Radio-Sender die Gelder zu streichen, die es bisher zur Deckung der Miete für die Redaktionsräume erhält. Ein seltsames Verständnis von Rundfunkfreiheit, das die einstige Bürger:innenrechtspartei da an den Tag legt.
Die CDU kritisiert zwar die Begründung der FDP, will jedoch ebenfalls die Förderung des Radios einstellen. Zur Begründung verweist sie auf die Statuten des freien Radios, nach denen Angehörige von Strafverfolgungsbehörden nicht mitmachen dürfen. Das dient dem Quellen-Schutz und dem Redaktionsgeheimnis. Denn Mitarbeiter:innen von Polizei und Staatsanwaltschaft sind grundsätzlich zu Ermittlungen verpflichtet, auch wenn sie außerhalb des Dienstes von möglichen Straftaten erfahren.
Gutachten: Streichung der Gelder verfassungswidrig
In einem Kurzgutachten im Auftrag von Radio Fratz hat Rechtsanwalt David Werdermann aus unserer Kanzlei die Verfassungsmäßigkeit der Förderkriterien untersucht, die den Anträgen von FDP und CDU zugrunde liegen. Er kommt unter Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einem eindeutigen Ergebnis:
Freie Radios sind von der Rundfunkfreiheit geschützt. Die Rundfunkfreiheit umfasst neben der Programmfreiheit auch das Redaktionsgeheimnis und das Vertrauensverhältnis zu Informant:innen.
Staatliche Stellen müssen bei Entscheidungen über Zuwendungen an Rundfunkveranstalter:innen die Rundfunkfreiheit beachten. Rundfunkveranstalter:innen haben einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Zuwendungen.
Insbesondere ist es staatlichen Stellen wegen der Programmfreiheit strikt untersagt, Zuwendungen von bestimmten Inhalten abhängig zu machen.
Zugangsoffenheit ist zwar grundsätzlich ein zulässiges Förderkriterium. Der Ausschluss von Personen, die bei Strafverfolgungsbehörden arbeiten, ist jedoch eine legitime redaktionelle Entscheidung, die dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses und dem Quellenschutz dient. Diese Entscheidung ist von staatlichen Stellen zu respektieren und darf nicht zur Versagung von Zuwendungen führen.
Kulturausschuss berät über Förderung
Der Fall reiht sich ein in verschiedene Angriffe auf die Unabhängigkeit des Rundfunks und die freie Kulturszene. Immer häufiger müssen sich Rundfunkanstalten und unabhängige Kultur-Projekte rechtfertigen, wenn sie unbequeme Meinungen vertreten.
Der Kulturausschuss wird am kommenden Donnerstag, dem 27. Mai, über die weitere Förderung von Radio Fratz beraten. Wir werden dem Radio weiter beratend zur Seite stehen und bei einem Entzug der Gelder rechtliche Schritte prüfen.
Presse
Der Nordschleswiger (27.2.2021): FDP-Fraktion will Radio Fratz die Fördergelder entziehen
Radio Dreyeckland (4.3.2021): FDP Flensburg will Freies Radio Fratz mundtot machen
taz (9.3.2021: Freiheit in den Grenzen der FDP
taz (9.3.2021): Konzept Pressefreiheit unbekannt
Bundesverband freier Radios (26.4.2021): Offener Brief zu den Anträgen den Flensburger Ratsfraktionen der FDP und der CDU und dem von ihnen forcierten Fördermittelentzug von Radio Fratz
Radio Fratz (21.5.2021): Pressemitteilung vom Freien Radio Fratz zur aktuellen Situation rund um unsere städtische Förderung