19. November 2020
Klage für Aufklärung des Dieselskandals

Das Kraftfahrt-Bundesamt verweigert die Herausgabe von Dokumenten zum Dieselskandal. Wir klagen.
Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz
Auch fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals sind noch viele Fragen offen. Unser Mandant ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei HAHN Rechtsanwälte, die zahlreiche Volkswagen-Kundinnen und -Kunden vertritt. Um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, hat er beim Kraftfahrt-Bundesamt Einsicht in die Unterlagen zum VW-Bus T6 (Motortyp EA288) angefordert, der 2017 von Volkswagen zurückgerufen wurde.
Nachdem die Behörde das Verfahren über die Akteneinsicht über zwei Jahre hinauszögerte, haben wir Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erhoben (Az. 8 A 136/20). Zur Begründung berufen wir uns auf das Umweltinformationsgesetz, das einen umfassenden Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen vorsieht.
Volkswagen verzögert Aufklärung
Die Volkswagen AG scheint großen Wert an der weiteren Vertuschung der Vorgänge zu haben. Jedenfalls hat sie eine teure Wirtschaftskanzlei beauftragt, ihre Rechte als Beigeladene im Prozess geltend zu machen.
Nachdem sich abzeichnete, dass auch das Gerichtsverfahren mehrere Jahre dauern könnte, haben wir Verzögerungsrüge erhoben. Es besteht kein Grund, die vollständige Aufklärung des Dieselskandals weiter zu verschleppen.
VG Schleswig: Öffentliches Interesse überwiegt
Das Verwaltungsgericht hat bereits in zwei Verfahren zu anderen Fahrzeug-Modellen entschieden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt zur Herausgabe von Unterlagen verpflichtet ist (Az. 6 A 48/16 und Az. 6 A 222/16). Zur Begründung hat es sich unter anderem auf das große öffentliche Interesse an der Aufklärung des Abgasskandals berufen. Beide Urteile wurden vom Oberverwaltungsgericht bestätigt (Az. 4 LA 251/19 und Az. 4 LA 141/18).
