Transparenz auf dem Rückzug?
- 14. April 2026
- Veröffentlicht durch: Antonia Felber
- Kategorien: Bundesarchivgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Presserecht, Uncategorized
Schleichender Abbau des Informationsfreiheitsrechts
Das Informationsfreiheitsrecht gehört nicht zu den lautesten Materien des öffentlichen Rechts. Es produziert selten Schlagzeilen oder politische Grundsatzdebatten und begeistert nicht die Massen. Und doch entscheidet sich gerade hier ein wesentlicher Teil demokratischer Wirklichkeit: Wie viel darf die Öffentlichkeit über staatliches Handeln erfahren – und wie viel soll sie besser nicht wissen?
Die jüngsten Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene geben auf diese Frage eine zunehmend ernüchternde Antwort. Was lange als mühsam erkämpfter Mindeststandard offener Verwaltung galt, gerät spürbar unter Druck. Statt Informationsfreiheit auszubauen, wird sie vielerorts relativiert, ausgehöhlt oder in sicherheitspolitische und verwaltungspraktische Vorbehalte eingepasst.
Informationsfreiheit ist kein „nice to have“
Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen ist kein bloßes Serviceangebot des Staates. Es ist ein Kontrollinstrument. Informationsfreiheitsgesetze sollen es Bürger:innen, Journalist:innen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Unternehmen ermöglichen, staatliches Handeln nachzuvollziehen, Fehlentwicklungen sichtbar zu machen und Verwaltungshandeln überprüfbar zu halten. Gerade in komplexen Verwaltungsstrukturen ist Transparenz keine Zierde, sondern Voraussetzung von Verantwortlichkeit.
In Deutschland ist dieses Transparenzverständnis traditionell schwach ausgeprägt. Das klassische Leitbild des Verwaltungsgeheimnisses wirkt in vielen Behörden bis heute fort. Statt von einer echten Bringschuld des Staates auszugehen, scheint der Beamtenapparat oftmals eine Holschuld der Antragstellenden vorauszusetzen.
Der problematische Trend: Transparenz nur, solange sie nicht stört
Besonders bedenklich ist weniger die Existenz einzelner Ausnahmetatbestände – diese sind in einem rechtsstaatlich austarierten Informationsregime selbstverständlich notwendig. Problematisch ist vielmehr ein politischer Trend, der sich immer deutlicher abzeichnet: Informationsfreiheit wird dort beschnitten, wo sie praktisch wirksam wird.
Das lässt sich an mehreren aktuellen Entwicklungen beobachten.
1. Berlin: Sicherheit als Begründung, Abschottung als Ergebnis
In Berlin ist jüngst eine Reform des Informationsfreiheitsrechts beschlossen worden, die nach Ansicht zahlreicher Beobachter erhebliche Einschränkungen mit sich bringt. Unter dem Verweis auf den Schutz kritischer Infrastruktur wurden neue und weit gefasste Ausschlusstatbestände geschaffen. Ganze Bereiche – etwa Energie, Telekommunikation, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Transport oder Finanzwesen – können nun weitreichend dem Informationszugang entzogen werden. Die Folge: Nicht mehr der Einzelfall wird geprüft, sondern der Ausschluss wird strukturell vorverlagert.
Juristisch ist das deshalb heikel, weil Informationsfreiheitsgesetze ihrem Grundprinzip nach auf Regelzugang mit begründeten Ausnahmen beruhen. Werden stattdessen ganze Themenfelder vorsorglich abgeschottet, verschiebt sich das normative Gewicht: Aus einem Freiheitsrecht wird ein Ausnahmeinstrument mit Restzugang. Das mag politisch als Verwaltungsvereinfachung oder Sicherheitsmaßnahme verkauft werden – materiell handelt es sich jedoch um einen Systemwechsel zulasten der Öffentlichkeit.
2. Thüringen und andere Länder: Rückbau statt Ausbau
Auch jenseits Berlins mehren sich Signale, dass Transparenzpflichten eher als Belastung denn als demokratische Infrastruktur verstanden werden. In Thüringen etwa steht laut aktueller Berichterstattung (vgl. https://www.heise.de/news/Transparenz-unter-Beschuss-Wie-Bundeslaender-das-Auskunftsrecht-aushoehlen-11242331.html) insbesondere die proaktive Veröffentlichungspflicht unter Druck. Gerade diese Veröffentlichungspflichten sind der eigentliche Fortschritt moderner Transparenzgesetze: Informationen müssen dann nicht erst mühsam beantragt werden, sondern werden von vornherein öffentlich bereitgestellt. Werden solche Pflichten reduziert, fällt das Transparenzrecht wieder auf sein defensives Ausgangsmodell zurück.
Hinzu kommen sektorale Bereichsausnahmen – etwa für öffentlich-rechtliche Sparkassen in Nordrhein-Westfalen –, die auf den ersten Blick spezialisiert und begrenzt erscheinen mögen, in ihrer Stoßrichtung aber symptomatisch sind: Wo Transparenz unbequem wird, wird sie als „Sonderfall“ aus dem Regelungsbereich herausgelöst.
Der eigentliche Befund: Nicht zu viel Transparenz, sondern zu wenig Reform
Auffällig ist, dass viele aktuelle Eingriffe mit dem Argument begründet werden, bestehende Informationsfreiheitsgesetze seien unpraktikabel, missbrauchsanfällig oder sicherheitsrechtlich zu offen. Dieses Argument greift zu kurz. Das eigentliche Problem liegt nicht in einem „Zuviel“ an Transparenz, sondern in der Halbherzigkeit der bisherigen Reformen.
Das deutsche Informationsfreiheitsrecht ist in weiten Teilen noch immer antragszentriert, ausnahmeintensiv, gebührenanfällig und institutionell schwach abgesichert. Wer Informationen will, muss häufig Geduld, juristische Kenntnisse und Ausdauer mitbringen. Gerade deshalb wäre die folgerichtige Antwort nicht der Rückbau, sondern die Modernisierung hin zu mehr Transparenz.
Transparenz ist kein Misstrauensvotum gegen den Staat
Ein besonders hartnäckiges Missverständnis besteht darin, Transparenz als Ausdruck eines generellen Misstrauens gegenüber Verwaltung und Politik zu lesen. Das Gegenteil ist richtig. Transparenz schützt nicht nur die Öffentlichkeit vor dem Staat, sondern auch den Staat vor dem Verdacht des Taktierens im Verborgenen. Gerade in Zeiten sinkenden Institutionenvertrauens ist nachvollziehbares Regierungshandeln Legitimationsbedingung.
Wo Informationszugang erschwert wird, entstehen nicht automatisch mehr Sicherheit und Effizienz, sondern vor allem eines: weniger Nachprüfbarkeit. Eine Verwaltung, die sich der Einsicht entzieht, mag kurzfristig konfliktärmer arbeiten – sie arbeitet aber auch weniger kontrollierbar und das schadet der Demokratie.
Unser Fazit
Die gegenwärtige Entwicklung deutet auf einen besorgniserregenden Paradigmenwechsel hin: Nicht Transparenz soll der Regelfall sein, sondern eine Verwaltung, die sich nicht in die Karten schauen lässt. Das ist kein technischer Gesetzgebungsdetailstreit, sondern eine Grundsatzfrage demokratischer Offenheit.
Wenn Informationsfreiheit nur so lange akzeptiert wird, wie sie folgenlos bleibt, ist sie kein echtes Kontrollrecht mehr. Dann wird aus dem Anspruch auf Zugang schleichend wieder das, was das Informationsfreiheitsrecht eigentlich überwinden wollte: eine moderne Form des Amtsgeheimnisses.